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                  Staatsverschuldung von Großbritannien   Die Staatsverschuldung Großbritanniens wächst immer weiter an. Damit steht die United Kingdom (UK) aber nicht allein da. Es handelt sich um ein Phänomen, das praktisch alle europäischen und auch außereuropäischen Staaten wie die USA im festen Würgegriff hat. Schaut man sich die Charts dieser Entwicklungen etwas genauer an, dann erkannt man eine so genannte "Blasenbildung", und Blasen platzen irgend wann. Über viele Jahre lag die Staatsverschuldung in Prozent des BIP (Brutto Inlands Produkt) Großbritaniens mit 40% - 50% deutlich unter den Staatsverschuldungen von Deutschland oder Frankreich. Ab 2008 stieg dann aber die UK- Staatsverschuldung steil an, überholte 2011 sogar die deutsche Verschuldungsquote und befindet sich jetzt am Jahresanfang von 2015 bei über 1,4 Billionen Pfund Sterling. Kommen wir aber zurück zur Staatsverschuldung von Großbritannien. Die jährliche Rate der Neuverschuldung beträgt zur Zeit mehr als 161 Milliarden Pfund, Tendenz stark steigend. Umgerechnet in einen Tagessatz kommt man auf fast 444 Mio. Pfund täglicher Neuverschuldung, und pro Sekunde verschuldet sich Großbritannien um 5130 Pfund. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP), was ein Maß für die Wirtschaftskraft eines Landes ist, nähert sich die britische Staatsverschuldung asymptotisch immer näher der 100% Linie an, in 2014 betrug ihr Wert noch 91,5%. In der Europäischen Union befindet sich Großbritannien damit im oberen Drittel aller Länder, mit fast 140% befindet sich Italien in unrühmlicher Vorreiterstellung. EU-Konvergenzkriterien Bereits im Jahre 1992 haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Vertrag von Maastricht unter Strafandrohung gegenseitig zur Einhaltung bestimmter EU- Konvergenzkriterien (auch Maastricht-Kriterien) verpflichtet. Sinn der Sache war es, die verschiedenen Leistungsfähigkeiten der Länder damit zu harmonisieren, um nicht zuletzt auch über Solidarität die wirtschaftliche Stabilität der EU sicher aufbauen zu können. Diese so genannten Konvergenzkriterien stehen im Wesentlichen in den Artikeln 126 und 140 des AEU-Vertrages, und so sehen sie aus: - Die 3 preisstabilsten Mitgliedstaaten geben stets die gültige Inflationsrate vor. Kein einzelnes Land darf individuell mehr als 1,5% darüber liegen. - Der Schuldenstand eines einzelnen Staates darf nicht höher liegen als 60% seines BIP. [Zurzeit können 13 von 21 Länder, also ca. 2/3 allein dieses Kriterium nicht erfüllen.] - Das Jahres-Haushaltsdefizit darf nicht größer sein als 3 % des BIP. - Für die Länder, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben, wurden Kriterien zur Wechselkursstabilität definiert, ohne diese jetzt hier im Einzelnen zu nennnen. - Ebenfalls die 3 preisstabilsten Mitgliedstaaten legen den anerkannten Zinssatz für langfristige Staatsanleihen fest. Kein Land darf um mehr als 2% über dieser europäischen Vorgabe liegen.
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Und es wird mehr und mehr...
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